Reifenversicherung

Ein besonderer Service für Sie:

Beim Kauf von 2 oder 4 PKW-Neureifen bieten wir Ihnen den Abschluss einer TCS Reifenversicherung an. 

 

Mit der TCS Reifenversicherung fahren Sie auf der sicheren Seite! Denn diese Versicherung gewährt Ihnen schnelle, unkomplizierte Hilfe bei etwaigen Reifenschäden. Und sie gilt für jeden Neureifen für in der BRD zugelassenen PKW bis 3,5 t, den Sie in Ihrem point S-Servicecenter kaufen.


Abgedeckt sind dabei fast alle möglichen Schäden, auch solche, die z. B. durch Nägel und Bordsteinkanten oder sogar mutwillige Beschädigung verursacht wurden. (Bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte und Diebstahl bitte außerdem einen schriftlichen Nachweis Ihrer polizeilichen Anzeige beilegen.)

Einzige Ausnahme: Abnutzung jeder Art.

Unsere Leistung

Reifenversicherung bei point S

 

• Versichert werden Neureifen direkt beim Kauf

• Laufzeit: 12 oder 24 Monate

• Versichert werden Reifen für PKW bis 3,5 t, die in der BRD zugelassen sind

• Versicherung auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, außer bei gewerbsmäßiger Personenbeförderung oder gewerbsmäßiger Vermietung

• Versicherungsschutz bei Reifenpannen, Diebstahl und Vandalismus

• Max. Entschädigung je Reifen bis 500 €

• Optional auch mit europaweiter Pannenhilfe inkl. 24-h-Servicehotline

 

Bequem, übersichtlich und unkompliziert.

Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. In Deutschland kann die TCS Reifenversicherung - ganz bequem - bei jedem point S-Servicecenter in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon, in welchem Servicecenter Sie den Reifen gekauft haben. 

 

Die TCS Reifenversicherung gilt zusätzlich zur bisherigen Hersteller- gewährleistung. Sie tritt am Tag des Reifenkaufs in Kraft und endet nach der vereinbarten Laufzeit. 

 

Beim Abschluss der Reifenversicherung erhalten Sie von Ihrem Händler eine Police, die automatisch als Nachweis im Versicherungsfall dient. Für die Dauer der Laufzeit erhalten Sie dann garantiert Ersatz im abgedeckten Schadensfall. Die Höhe der Gutschrift ergibt sich aus der Restprofiltiefe. 

 

Die Versicherung ist nicht übertragbar und Ersatz wird nur für den beschädigten Reifen geleistet. Dienstleistungen wie zum Beispiel Montage, Demontage, Auswuchten etc. sind von der Versicherung ausgeschlossen.

 

Gutschrift

Die Höhe der Gutschrift ergibt sich aus der Restprofiltiefe. Grundlage ist der Kaufpreis des beschädigten Reifens sowie die Restprofiltiefe zum Zeitpunkt des Schadens. Auf dieser Basis wird der Reifenrestwert ermittelt. Der so ermittelte Reifenrestwert wird durch den Versicherer unter Berücksichtigung der vertraglichen Höchstentschädigung erstattet.

Restprofiltiefe Ihre Gutschrift*
über 7,9 mm 100%
über 7,0 mm 80%
über 6,0 mm 60%
über 5,0 mm 40%
über 4,0 mm 20%
* in Prozent vom Kaufpreis des Altreifens ohne Dienstleistungen